00:00:00
vertrauen sie bei der reform des
00:00:01
schuldrecht auf altmann schmidt unser
00:00:03
express crypt ist überall erhältlich und
00:00:05
in unserem spezial crash kursen
00:00:06
inkludiert alle infos auf schuldrecht 20
00:00:08
22 punkt de
00:00:18
[Musik]
00:00:23
guten morgen protestcamps und klima
00:00:26
camps bestimmt schon mal gehört oder
00:00:28
davon sieht und hört man in der letzten
00:00:29
zeit sehr viel in den nachrichten in den
00:00:31
sozialen medien haben sie sich beim
00:00:33
anblick solcher bilder auch schon mal
00:00:34
gefragt wie das eigentlich ist wenn sich
00:00:36
die aktivistinnen und aktivisten nach so
00:00:37
einem langen tag des protestierens am
00:00:39
abend in ihre schlafzelte auf den nagel
00:00:41
legen übernachtungs zeltplatz
00:00:42
verkriechen das soll am nächsten tag
00:00:43
wirklich weitergeht ist das auch noch
00:00:46
von der versammlungsfreiheit geschützt
00:00:47
gehört das auch zur versammlung
00:00:49
sozusagen als protest im schlaf als
00:00:51
kollektive meinungs- und kaba im traum
00:00:53
schleichend fürs klima oder den
00:00:55
weltfrieden rechtlich war in diesem
00:00:57
bereich bislang sehr vieles umstritten
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nun hat es mit der entscheidung des
00:01:01
monats oktober 22 ein freudiges
00:01:03
machtwort aus leipzig aber fangen wir
00:01:05
zum verständnis einen schritt weiter
00:01:06
vorne an was ist denn eigentlich noch
00:01:08
mal eine versammlung im sinne des
00:01:09
artikels 8 grundgesetz wer sagt da kenne
00:01:11
ich mich schon bestens aus er kann über
00:01:13
die strom marken im video nach vorne
00:01:14
ging im weitesten sinne wird unter einer
00:01:17
versammlung jede örtliche zusammenkunft
00:01:19
mehrerer nach herrschender meinung
00:01:20
mindestens zwei personen zur verfolgung
00:01:23
eines gemeinsamen zwecks verstanden
00:01:24
insbesondere die rechtsprechung verlangt
00:01:26
dabei dass der gemeinsam verfolgte zweck
00:01:28
die kollektive meinungsbildung und
00:01:30
äußerungen bezug auf öffentliche
00:01:32
angelegenheiten gerichtet sein muss so
00:01:33
genannter versammlungs begriff der
00:01:36
praxis spielt die musik vor allem in den
00:01:37
versammlungsgesetze da diese den schutz
00:01:39
von artikel 8 grundgesetz einfach
00:01:41
gesetzlich ausgestalten entspricht nicht
00:01:43
nur der versammlungs begriff im
00:01:44
versammlungsgesetz des bundes dem aus
00:01:46
artikel 8 auch viele der legaldefinition
00:01:48
in den inzwischen sieben landes
00:01:50
versammlungsgesetze sind hieran
00:01:51
orientiert abseits etwa der so genannten
00:01:54
spaziergänge gegen korona maßnahmen
00:01:56
haben sich in den vergangenen jahren
00:01:57
insbesondere im zuge der klimakrise etwa
00:01:59
mit v alliance for future oder auch mit
00:02:01
den g20-protesten vielfachen neue form
00:02:03
des kollektiven protest gezeigt gemeint
00:02:05
sind vor allem die eingangs bereits
00:02:06
angesprochene protest und klima camps
00:02:08
wie zum beispiel jene im und um den
00:02:10
hammer ost aber was sind denn ihre
00:02:12
protestcamps das sind kennt die
00:02:14
typischerweise an einem ort errichtet
00:02:16
werden auf den sich der protest
00:02:17
thematisch bezieht noch entscheidender
00:02:19
ist dabei die fans gehen regelmäßig über
00:02:22
mehrere tage oder noch länger in
00:02:24
einzelfällen sogar über jahre kein
00:02:25
wunder dass ich einen besonderen bedarf
00:02:27
an infrastruktur haben und da wären wir
00:02:28
auch schon mitten im thema gemeint sind
00:02:30
nicht bloß übliche sitzgelegenheiten
00:02:32
informations und imbissstände die rede
00:02:34
ist vor allem etwa auch von verpflegungs
00:02:36
und übernachtungsmöglichkeiten sowie
00:02:37
sanitäreinrichtungen inwieweit und unter
00:02:39
welchen voraussetzungen solche
00:02:40
protestcamps und vor allem ihre
00:02:42
infrastrukturellen einrichtungen von
00:02:43
artikel 8 grundgesetz geschützt werden
00:02:45
das hat das bundesverfassungsgericht
00:02:46
bislang im wesentlichen nur als
00:02:48
weitgehend ungeklärt bezeichnet auch die
00:02:50
zu infrastrukturellen einrichtungen
00:02:51
bislang ergangene entscheidung
00:02:52
insbesondere der instanzgerichte gehen
00:02:54
zuweilen sehr weit auseinander
00:02:56
weitgehend fordert er die rechtsprechung
00:02:58
jetzt bislang dass die jeweilige
00:02:59
infrastrukturelle einrichtungen einen
00:03:01
funktionalen bzw symbolischen bezug zu
00:03:03
der kollektiven meinungs- kundgabe des
00:03:05
protestcamps aufweisen muss um an dessen
00:03:07
möglichen unmittelbaren schutz durch
00:03:09
artikel 8 grundgesetz teilzuhaben wann
00:03:11
ein solcher bezug vorliegt haben die
00:03:13
richter allerdings bislang mitunter sehr
00:03:14
unterschiedlich gesehen dies betrifft
00:03:16
zum einen schon im begriff des bezuges
00:03:18
zum teil wurde insoweit die bezeichnung
00:03:20
notwendig oder gar wesens notwendig
00:03:22
verwendet werden den anderen
00:03:24
entscheidungen von einer bloßen
00:03:25
bedeutung oder andere zusammenhang
00:03:27
gesprochen wurde noch unterschiedlicher
00:03:29
holen die begriffe funktional und
00:03:30
symbolisch ausgefüllt der wohl größere
00:03:33
teil der rechtsprechung hat insoweit
00:03:34
bislang auf einen erkennbaren
00:03:35
inhaltlichen bezug der
00:03:37
infrastrukturellen einrichtungen zu der
00:03:39
kollektiven meinungs- und gab des
00:03:40
protestcamps abgestellt zum teil ließen
00:03:42
die gerichte in der sache aber auch
00:03:44
letztlich eine logistische
00:03:45
erforderlichkeit bzw einen logistischen
00:03:47
zweck genügen in diesem zuge wurde auch
00:03:49
der funktionale beziehungsweise
00:03:51
symbolische bezug teilweise um einen
00:03:53
konzeptionellen bezug ergänzt so zb vom
00:03:56
ovg nrw in der vorinstanz 20
00:03:58
entscheidungen diesem video zu finden
00:03:59
ende oktober ausgabe von 20 20
00:04:02
schließlich haben teile der
00:04:04
rechtsprechung sogar ganz auf einen
00:04:05
funktionalen bzw symbolischen bezug
00:04:07
verzichtet dieses durcheinander hat nun
00:04:10
wie gesagt das bundesverwaltungsgericht
00:04:12
mit der entscheidung des monats oktober
00:04:13
22 etwas ordnung gebracht worum ging es
00:04:18
vom 18 bis zum 29 august 2017 fand zum
00:04:21
achten mal ein klimacamp bei g in nrw
00:04:24
nahe des dortigen braunkohletagebaus
00:04:26
stadt insbesondere gegen diesen war das
00:04:28
klimacamp 2017 gericht über die tage
00:04:31
verteilt waren bis zu 6000 personen
00:04:33
gleichzeitig anwesend das camp wo
00:04:35
zahlreiche veranstaltungen zur globalen
00:04:37
klima und ressourcen gerechtigkeit an
00:04:38
etwa reden und podiumsdiskussionen ist
00:04:42
umweltschutz aktivistinnen und meldete
00:04:43
das klimacamp 2017 am 27 juli 2017 als
00:04:47
öffentliche versammlung unter freiem
00:04:49
himmel bei der zuständigen
00:04:50
versammlungsbehörde an das
00:04:52
veranstaltungskonzept sah unter anderem
00:04:53
folgendes vor durch den mehrtägigen
00:04:55
aufenthalt vor ort wird der persönliche
00:04:58
und gemeinschaftliche protest gegen die
00:05:00
zerstörung von gewachsenen ortschaften
00:05:01
umwelt und klima aufgrund des
00:05:03
braunkohletagebaus zum ausdruck gebracht
00:05:05
da bildet ein basisdemokratisches und
00:05:08
umweltverträgliches zusammenleben als
00:05:10
gegenentwurf zu der herrschenden
00:05:12
zerstörerischen verwertungslogik
00:05:13
praktiziert es gibt einen haupt
00:05:16
veranstaltungsgelände das flurstück 55
00:05:18
das mit zentralen einrichtungen des
00:05:20
klimacamps wie veranstaltungszelt einer
00:05:23
bühne und lautsprecheranlagen
00:05:25
ausgestattet ist daneben gibt es eine
00:05:27
circa 800 meter entfernte zusätzliche
00:05:29
übernachtungs fläche das frühstück 65
00:05:32
das lediglich für das aufstellen von
00:05:33
schlaf zelten sanitäreinrichtung
00:05:35
vorgesehen ist nur so können alle wie
00:05:37
gewünscht teilnehmen alternative
00:05:39
übernachtungsmöglichkeiten stehen in der
00:05:41
ländlichen regionen nicht zur verfügung
00:05:43
die zuständige versammlungsbehörde
00:05:44
bestätigte mit verfügung vom 14 august
00:05:47
2017 das klimacamp 2017 vorsorglich als
00:05:50
versammlung am 22 august 2017 er ließ
00:05:54
sich eine weitere verfügung mit der sie
00:05:56
das frühstück von 69 als versammlungs
00:05:58
fläche ablehnte das klimacamp 2017 von
00:06:02
fliege plan vom 18 bis zum 29 august
00:06:04
2017 stadt
00:06:07
hat am 14 märz 2008 sind klage beim
00:06:10
zuständigen verwaltungsgericht erhoben
00:06:12
mit der sie gerichtlich geklärt wissen
00:06:14
will dass der zeltplatz das flurstück 65
00:06:17
als versammlungs fläche ein zuordnung
00:06:19
gewesen ist plant in den kommenden
00:06:21
jahren vergleichbare veranstaltungen am
00:06:23
gleichen ort durchzuführen wie wird das
00:06:25
verwaltungsgericht entscheiden
00:06:27
das verwaltungsgericht trifft die
00:06:28
begehrte feststellung soweit die hierauf
00:06:30
gerichtete klage derart zulässig und
00:06:31
begründet ist bei der zulässigkeit
00:06:33
wollen wir nur einen kurzen blick auf
00:06:34
die stadt auf die klage art werfen diese
00:06:37
richtet sich mit blick auf paragraf 88
00:06:39
vwgo nach dem klagebegehren aber geehrt
00:06:42
die gerichtliche klärung das zelt platz
00:06:44
als versammlungs fläche einzuordnen
00:06:45
gewesen ist eine anfechtungsklage gegen
00:06:48
die verfügung vom 22 08 und 2017 die
00:06:51
einen negativen feststellungsbescheid
00:06:52
bezüglich des versammlungsrechtliche
00:06:54
schutzes des zeltplatzes darstellt kommt
00:06:56
schon deshalb nicht in betracht weil
00:06:57
sich diese mit beendigung des klimacamps
00:06:59
ende august 2017 wegen zeitablaufs
00:07:02
bereits im sinne des § 43 absatz 2 v bvg
00:07:05
erledigt hat eine gerichtliche aufhebung
00:07:08
daher nicht mehr möglich hiervon geht
00:07:10
letztlich auch das
00:07:11
bundesverwaltungsgericht aus dem es sich
00:07:13
lediglich mit der fortsetzungs
00:07:14
feststellungsklage und der
00:07:16
feststellungsklage auseinandersetzt
00:07:17
anderer ansicht ist hier etwa der
00:07:19
bayerische verwaltungsgerichtshof im
00:07:21
märz entsteht er in einem verfahren zum
00:07:23
augsburger klimacamp dass die negative
00:07:25
feststellung eines solchen bescheides
00:07:27
auch nach ende des camps für die
00:07:29
vergangenheit bezogen auf den zeitpunkt
00:07:31
des erlasses fortbestehen und insofern
00:07:33
eine belastende wirkung für die klägerin
00:07:34
falsch zu denken ist aber an eine
00:07:37
fortsetzung feststellungsklage dieser
00:07:39
könnte erreichen dass das gericht die
00:07:41
rechtswidrigkeit des erledigten
00:07:42
negativen feststellungsbescheid
00:07:43
festgestellt dies entspricht aber nicht
00:07:46
dem begehren der a dies ist vielmehr
00:07:47
allgemein auf die feststellung berichtet
00:07:49
dass der zeltplatz teil einer
00:07:51
versammlung war die rechtswidrigkeit des
00:07:53
negativen feststellungsbescheid ist
00:07:54
könnte sich schließlich auch aus anderen
00:07:56
gründen ergeben nicht nur daraus dass
00:07:58
die versammlungsbehörde den zeltplatz
00:07:59
möglicherweise zu unrecht nicht als
00:08:01
versammlungs teil akzeptiert hat der
00:08:03
bescheid könnte etwa bereits mangels
00:08:04
vorliegens einer ermächtigungsgrundlage
00:08:05
rechtswidrig seien dies hätte das
00:08:07
verwaltungsgericht im rahmen einer
00:08:08
fortsetzung feststellungsklage vorrangig
00:08:10
zu klären das bundesverwaltungsgericht
00:08:12
brauchte diese frage der zugrunde
00:08:14
liegende entscheidung zwar nicht zu
00:08:15
klären er achtete die
00:08:16
ermächtigungsgrundlage jedenfalls als
00:08:18
nicht ohne weiteres ersichtlich der
00:08:20
bayerische verwaltungsgerichtshof etwa
00:08:22
sieht in der schon erwähnten
00:08:23
entscheidung zum augsburger klima kennt
00:08:25
die ermächtigungsgrundlage hierfür im
00:08:26
wege der teleologische auslegung im
00:08:28
paragrafen 14 und 15 des
00:08:30
versammlungsgesetzes bzw den
00:08:32
entsprechenden normen des landes
00:08:33
versammlungsgesetz es zur anmeldung und
00:08:35
zu behördlichen beschränkung von
00:08:36
versammlungen da diese auf tatbestand
00:08:38
seite an das vorliegen einer versammlung
00:08:40
anknüpfen würden sie voraussetzen dass
00:08:41
die versammlungsbehörde die versammlungs
00:08:43
eigenschaft einer angezeigten
00:08:44
versammlung prüfen und verbindlich
00:08:46
feststellen darf da die arge jedenfalls
00:08:48
mit der fortsetzungs feststellungsklage
00:08:49
nicht sicher eine antwort auf ihre frage
00:08:51
erhält ob der zeltplatz denn nun teil
00:08:53
einer versammlung war oder eben nicht
00:08:54
kann sie dies allein mit der allgemeinen
00:08:56
feststellungsklage erreichen das
00:08:58
bundesverwaltungsgericht ihre
00:08:59
standhaftigkeit und zulässigkeit den
00:09:01
übrigen begründet hat erfahren sie in
00:09:02
der oktoberausgabe der eu 2022 an seite
00:09:05
648 werfen wir einen blick auf die
00:09:07
begründetheit die positive
00:09:09
feststellungsklage ist begründet wenn
00:09:11
der streitige rechtsverhältnis besteht
00:09:12
so weit so klar übersetzt auf unseren
00:09:15
fall heißt das die klage der a ist
00:09:16
begründet wenn der zeltplatz als teil
00:09:18
des klimacamps 2017 von dessen
00:09:20
unmittelbaren schutz durch artikel 8
00:09:22
grundgesetz und dem versammlungsgesetz
00:09:23
mit umfasst war nach dem
00:09:25
bundesverwaltungsgericht einfach die
00:09:26
prüfung in zwei schritten ist das
00:09:28
klimacamp 2017 als solches überhaupt
00:09:30
eine versammlung wenn ja ist auch der
00:09:33
zeltplatz von dessen unmittelbaren
00:09:35
schutz mit umfasst ist das klimacamp
00:09:38
2017 also eine versammlung wir erinnern
00:09:41
uns eine versammlung ist nach dem
00:09:42
verständnis der rechtsprechung eine
00:09:44
örtliche zusammenkunft mehrerer personen
00:09:46
zu gemeinschaftlichen auf die teilhabe
00:09:48
an der öffentlichen meinungsbildung
00:09:49
gerichteten erwartungen oder kundgebung
00:09:51
zwar entspricht ein solches klima wie
00:09:53
schon gesagt nicht der klassische
00:09:55
idealtypischen arte gemeinsamen
00:09:57
meinungsbildung und kundgabe versammlung
00:09:59
meint aber eben nicht nur herkömmliche
00:10:01
form von veranstaltungen auf den
00:10:03
argumentiert und gestritten hier meinung
00:10:05
können auch auf vielfältigen anderen
00:10:06
wegen sogar nonverbal kollektiv zum
00:10:08
ausdruck gebracht werden das
00:10:10
bundesverwaltungsgericht hält noch mal
00:10:11
ausdrücklich fest dass der versammlungs
00:10:13
begriff offen für fortschreibung ist
00:10:15
daher kommt im grundsatz auch die form
00:10:17
des hier vorliegenden protest bzw x
00:10:20
games als versammlung in betracht zu
00:10:22
berücksichtigen ist aber dass es neben
00:10:23
den eigentlichen protestveranstaltung
00:10:25
auf der veranstaltungsfläche auch
00:10:26
bereiche gab die nur die übernachtung
00:10:28
gedient haben nach der rechtsprechung
00:10:30
ist bei einer sogenannten gemischten
00:10:31
veranstaltung die sowohl elemente
00:10:33
enthält die auf eine teilhabe an der
00:10:35
öffentlichen meinungsbildung berichtet
00:10:36
sind als auch solche die dies nicht sind
00:10:38
entscheiden die veranstaltung ihrem
00:10:39
gesamt gepräge nach einer versammlung
00:10:41
nach dem bundesverwaltungsgericht waren
00:10:43
hier daher neben dem eigentlichen
00:10:45
veranstaltungsgelände dem flurstück 55
00:10:47
auch die reihe übernachtungs pflicht
00:10:49
also auch das frühstück 65 infektionen
00:10:51
weil diese insgesamt eine räumliche
00:10:53
einheit gebildet haben die aktivitäten
00:10:55
auf der veranstaltungsfläche am ort des
00:10:56
braunkohletagebaus waren auf einen
00:10:58
protest gegen die dadurch verursachte
00:11:00
umwelt und klimazerstörung gerichtet
00:11:02
nach dem bundesverwaltungsgericht war
00:11:03
dieser teil nach objektiven verständnis
00:11:06
im gesamtkonzept der aa für das gesamt
00:11:08
träger des klimacamps 2017 entscheidend
00:11:10
dieser vorwiegende zweck wurde nicht in
00:11:13
beachtlicher weise durch die bloß
00:11:14
untergeordneten übernachtungs flächen
00:11:15
beeinträchtigt der meinungs- bezogene
00:11:17
zweck hat damit überwogen zu klären
00:11:20
bleibt noch ob und gegebenenfalls wie
00:11:21
sich die dauer des klimacamps 2017 von
00:11:24
mehreren tagen auf dem versammlungs
00:11:25
charakter auswirkt nach dem
00:11:27
bundesverwaltungsgericht folgt aus dem
00:11:29
selbstbestimmungsrecht aus artikel 8
00:11:30
grundgesetz bezüglich ort zeitpunkt art
00:11:33
und inhalt der versammlung auch das
00:11:35
recht über deren dauer zu bestimmen im
00:11:37
grundsatz gibt es daher keine zeitlichen
00:11:39
höchstgrenzen für versammlungen längere
00:11:41
dauer eines protestcamps damit
00:11:42
grundsätzlich umschifft anders kann dies
00:11:44
nach dem bundesverwaltungsgericht bei
00:11:46
einer extrem langen dauer der vielen
00:11:48
monaten oder gar jahren seien bei dauer
00:11:50
veranstaltungen wie protestcamps ist
00:11:51
aber jedenfalls erforderlich dass sich
00:11:53
der meinungs- bezogene kommunikative
00:11:55
zweck nach der gesamtkonzeption auf die
00:11:57
gesamte voraussichtliche dauer bezieht
00:11:59
das klima kennt 2017 liegen mit zwölf
00:12:02
tagen nicht über einen extrem langen
00:12:03
zeitraum auf waren die aktivitäten nach
00:12:05
dem gesamtkonzept während der gesamten
00:12:07
dauer den protest gegen den
00:12:09
braunkohletagebau ag die klima und
00:12:11
umweltzerstörung sowie auf die
00:12:12
durchgehende praktizierung eines
00:12:14
umweltverträglichen zusammenlebens
00:12:15
gerichtet auch die dauer des klimacamps
00:12:17
2017 in der daher nichts an der
00:12:19
versammlung leidenschaft
00:12:20
anders war es nach auffassung des ovg
00:12:23
nrw etwa beim für mitte juli geplanten
00:12:25
junioren move in mönchengladbach nach
00:12:27
dem ovg waren dort nach dem gesamt
00:12:28
gepräge der musik und tanz charakter
00:12:30
dominierend dort kam auch ein aspekt zum
00:12:32
tragen der bereits in der entscheidung
00:12:33
des bundesverwaltungsgericht zur
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fuckparade bedeutung erlangte bei der
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beurteilung ob es sich bei einer
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gemischten veranstaltung ihrem
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gesamtbeträge nach um eine versammlung
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handelt oder nicht sind solche elemente
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zu vernachlässigen die aufsicht eines
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durchschnittlichen betrachters erkennen
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war nur vorgeschoben sind und den schutz
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der versammlungsfreiheit beanspruchen zu
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können so das ovg nrw im falle des
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junioren muss eine nachträgliche
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ergänzung des ursprünglich angezeigten
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veranstaltung durch eine auftakt und
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zwischenkundgebung lediglich als
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situation angepasste anreicherung der
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veranstaltung mit meinungs- bezogenen
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elementen an aber zurück zum klima kennt
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2017 im zweiten schritt ist nun zu
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prüfen ob das zeltlager als teil des
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klimacamps 2017 von dessen schutz
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umfasst es ist eine infrastrukturelle
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einrichtungen wie hier der zeltplatz der
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lediglich dem schlafen dient nicht
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bereits selbst ausdruck der
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meinungsbildung und kundgabe kann sie
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nach dem bundesverwaltungsgericht
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gleichwohl auf zwei wegen von
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unheilbaren schutz des protestcamps
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durch artikel 8 grundgesetz mit umfasst
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sein und zwar wenn sie entweder einen
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inhaltlichen bezug zu der mit dem
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protestcamp bezwecken meinungs- kundgabe
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aufweist oder für das konkrete camp
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logistisch erforderlich die moral nicht
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zuzurechnen ist der sache nach reiht
00:13:38
sich das bundesverwaltungsgericht damit
00:13:40
bei den eher großzügigen auffassungen
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innerhalb der bisherigen rechtsprechung
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ein es hat sich jetzt war nur auf
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infrastruktureinrichtungen von
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protestcamps bezogen die voraussetzungen
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dürften aber auf andere logistisch
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ebenso aufwändige dauer versammlung
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übertragbar sein wann ein solcher
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inhaltlicher bezug vorliegt erläutert
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das bundesverwaltungsgericht nicht
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weiter nur das ist im ergebnis dem auch
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bereits vom bundesverfassungsgericht in
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einer entscheidung von ende juni 2014
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anerkannten kriterien entspricht ich war
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das nämlich auf einen inhaltlich
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hinreichende zusammenhang abgestellt und
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in anderen versammlungs form genutzte
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mikrofon und lautsprecher im
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unmittelbaren schutz bereich von artikel
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8 grundgesetz einzubeziehen als weitere
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beispiele hierfür können etwa bühnen
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diskussions zeit oder paar weniger aus
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dieser meinung kabel die in betracht
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kommt aber die reine übernachtung fläche
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auf dem flurstück 65 weist jedenfalls
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keine inhaltliche verknüpfung mit der
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konkreten meinungs- kundgabe des
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klimacamps 2017 auf ist hingegen gerade
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das campen oder das verschlafen wie in
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den slogan wir kämpfen bis er handelt
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oder klimakrise nicht verschlafen selbst
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teil des mottos der veranstaltung kann
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auch darin eine versammlung spezifische
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funktion bzw eine inhaltlich
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symbolischer bezug gesehen werden diese
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nahmen etwa der bayerische
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verwaltungsgerichtshof in der
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entscheidung zum aus china kämen das ovg
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bremen zu einem protest camp auf dem
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bremer gras markt im frühjahr 20 21 an
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schauen wir uns die zweite ein
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beziehungs möglichkeit etwas näher an
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den aktionen infrastruktur schutz durch
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die zweite alternative das
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bundesverwaltungsgericht in dieser
00:15:00
entscheidung einige stimmen aus der
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literatur folgend ausdrücklich anerkannt
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um nicht die einordnung des protestcamps
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also darauf war samuel laufen zu lassen
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aber was meinen diese beiden vor
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aussetzung die logistische
00:15:10
erforderlichkeit liegt nach dem
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bundesverwaltungsgericht vor dass
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konkrete camp ohne die infrastrukturelle
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einrichtungen nicht veranstaltet werden
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könnte ihre räumliche zurechenbarkeit
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zum campen mit einem qualifizierten
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räumlichen zusammenhang näher
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umschrieben nach dem
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bundesverwaltungsgericht haben hier
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sämtliche flächen des klimacamps 2017
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das heißt veranstaltungsfläche wie auch
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zeltplatz nach verständiger würdigung
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eine räumliche einheit gebildet trotz
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der entfernung von 800 metern vom
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eigentlichen veranstaltungsgelände war
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der zeltplatz diesem damit noch räumlich
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zuzurechnen die durchführung des
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klimacamps 2017 aber auch von dem
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zeltplatz als übernachtungsmöglichkeit
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mit sanitäreinrichtungen abhängig
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alternative unterbringungsmöglichkeiten
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für so viele menschen waren in der
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ländlichen region bei gehen nicht
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gegeben das klimacamp 2017 hätte daher
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ohne den zeltplatz nicht stattfinden
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können es war also auch logistisch
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erforderlich so ist der zeltplatz auf
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diesem wege von unmittelbaren schutz des
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klimacamps 2017 mit umfasst das
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verwaltungsgericht wird die nach
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feststellen dass die übernachtungs
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fläche teil der durch artikel 8
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grundgesetz und dem versammlungsgesetz
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geschützten versammlung war das ovg
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hamburg im august davon aus dass es
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sogar in der großstadt hamburg zur
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durchführung des klimacamps im hamburger
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stadtpark logistisch erforderlich
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gewesen sei eine einfache
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unterbringungsmöglichkeit in zelten
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direkt vor ort vorzuhalten die
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maßgeblichen themen des hamburger
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klimacamps die aktuelle energie- und
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klimapolitik sowie die geplanten lng
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terminals in hamburg und norddeutschland
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hätten erst seit kurzem insbesondere
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wegen des ukraine krieges und der
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sanktionen gegen russland besonders im
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fokus der öffentlichkeit gestanden da
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ist für viele die sich erst kurzfristig
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zur teilnahme entschlossen hätten gerade
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in der sommer- und urlaubszeit nicht
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möglich gewesen sich um eine verfügbare
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und auch für das primär angesprochene
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publikum bezahlbare unterkunft in oder
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um hamburg zu kümmern das
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bundesverwaltungsgericht hat
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klargestellt dass durch die logistische
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erforderlichkeit und die räumliche
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zurechenbarkeit ausgeschlossen ist dass
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infrastruktur vom unmittelbaren schutz
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eines protestcamps umfasst wird die nur
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der behebung von personen dient die an
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einer weiteren versammlung teilnehmen
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wollen die also außerhalb des konkreten
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kern stattfinden eine solche
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infrastruktur kann ähnlich der anreise
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allenfalls von der wirkung dieser
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anleitung versammlung erfasst seien so
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war es etwa im fall des tornado tiefflug
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über einen demonstranten camp im
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nachbarort von heiligendamm während des
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g8 treffens 2007 nachzulesen in der
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april-ausgabe der eu von 2008 zehnter
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diese unterscheidung kommt auch noch an
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anderer stelle zu fragen wird eine
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infrastrukturelle einrichtung als solche
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bereits nach den eltern voraussetzungen
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von dem unmittelbaren schutz protest
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ganz aus artikel 8 grundgesetz erfasst
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ist die grundsätzlich auch von der
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sperrwirkung bzw der sogenannten polizei
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festigkeit sowie von der konzentrations
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wirkung des versammlungsrechts mit
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erfasst auch behördliche maßnahmen gegen
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die infrastruktureinrichtungen zur
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abwehr versammlungs spezifischer
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gefahren können dann nur auf das
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versammlungsrecht gestützt werden und
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etwaige erlaubnispflicht nach anderen
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rechts regime wie nachdem straßen und
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wege recht sind grundsätzlich
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suspendiert wird eine infrastrukturelle
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einrichtungen hingegen bloß von den four
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wirkungen des artikels 8 erfasst ist das
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allgemeine oder sonstige polizei und
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ordnungsrecht grundsätzlich anwendbar
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mit der rechtlichen einordnung
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infrastrukturelle einrichtungen hänge
00:18:00
also viele andere fragen zusammen
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dementsprechend vielfältig sind auch die
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möglichen klausur gestaltung hierzu
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einige der hier angesprochenen fragen
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könnten etwa im rahmen einer
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verfassungsbeschwerde zu prüfen sein
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tausende aufhänger könnte auch eine
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klage vor dem verwaltungsgericht gegen
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eine behördliche maßnahme gegen
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infrastrukturelle einrichtungen seien
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das bundesverwaltungsgericht hat
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jedenfalls vorläufig ein wenig klarheit
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zu diesem themenkomplex geschaffen das
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letzte wort hierzu wird jedoch
00:18:22
sicherlich vielleicht auch in nächster
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zukunft aus karlsruhe kommen viel erfolg
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beim examen und bis zum nächsten mal