RÜ-Video 10/22 Versammlungsrechtlicher Schutz eines Protestcamps

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https://www.youtube.com/watch?v=MTsvUpjT2PU

Summary

TLDRDas Video thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Rechtsprechung zu Protest- und Klimacamps in Deutschland, insbesondere bezüglich des Schutzes von Infrastrukturen durch das Grundgesetz. Ein zentraler Fall ist das Klimacamp 2017, dessen Zeltplatz als Teil einer versammlungsrechtlich geschützten Zusammenkunft anerkannt wurde. Der Bundesverfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass nicht nur traditionelle Versammlungen, sondern auch moderne Formen von Protesten, wie über mehrere Tage dauernde Camps, rechtlichen Schutz genießen können. Die Entscheidung bringt mehr Klarheit zu den Bedingungen, unter denen solche Camps und ihre Infrastruktur rechtlich geschützt sind.

Takeaways

  • 🗳️ Die Versammlungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt.
  • 🏕️ Protest- und Klimacamps können rechtlich als Versammlungen eingeordnet werden.
  • ⚖️ Infrastrukturen von Protestcamps sind unter bestimmten Voraussetzungen geschützt.
  • 📜 Die Definition einer Versammlung umfasst auch innovative Protestformen.
  • 🚧 Logistische Erforderlichkeit ist entscheidend für den Schutz von Infrastruktur bei Versammlungen.

Timeline

  • 00:00:00 - 00:05:00

    In der Einleitung wird auf die Relevanz von Protest- und Klimacamps hingewiesen, die in den letzten Jahren in den Nachrichten und sozialen Medien stark präsent sind. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Übernachtung in diesen Camps als Teil der Versammlungsfreiheit geschützt ist, und auf die rechtlichen Unsicherheiten in diesem Bereich eingegangen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Oktober 2022 soll hier Klarheit schaffen.

  • 00:05:00 - 00:10:00

    Der Begriff der Versammlung wird definiert, wobei betont wird, dass eine Versammlung eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks ist. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Schutz von Versammlungen regeln, werden erläutert. Es wird auf die verschiedenen Formen des kollektiven Protests eingegangen, insbesondere auf die Protest- und Klimacamps, die eine besondere Infrastruktur benötigen, um ihre Ziele zu verfolgen.

  • 00:10:00 - 00:18:29

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus Oktober 2022 klargestellt, dass auch die Infrastruktur von Protestcamps, wie Übernachtungsflächen, unter bestimmten Bedingungen vom Schutz des Artikels 8 Grundgesetz umfasst sein kann. Es wird erläutert, dass der Zeltplatz sowohl einen funktionalen als auch einen symbolischen Bezug zur Meinungsäußerung haben kann und dass die logistische Notwendigkeit für die Durchführung des Camps entscheidend ist. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Protestveranstaltungen haben.

Mind Map

Video Q&A

  • Wie definiert das Grundgesetz eine Versammlung?

    Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft von mehr als zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt, insbesondere die kollektive Meinungsbildung zu öffentlichen Angelegenheiten.

  • Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Infrastruktur von Protestcamps?

    Es hat festgestellt, dass bestimmte infrastrukturelle Einrichtungen, die für die Durchführung eines Protestcamps notwendig sind, unter den Schutz des Artikel 8 des Grundgesetzes fallen können.

  • Was war der Ausgang des Klimacamp-Falls von 2017?

    Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Zeltplatz Teil der durch Artikel 8 geschützten Versammlung war.

  • Wie lange kann eine Versammlung dauern?

    Es gibt keine zeitlichen Höchstgrenzen für Versammlungen, solange der kommunikativer Zweck während der gesamten Dauer erhalten bleibt.

  • Was bedeutet logistische Erforderlichkeit in Bezug auf Protestcamps?

    Logistische Erforderlichkeit bedeutet, dass eine infrastrukturelle Einrichtung notwendig ist, um die Versammlung durchzuführen.

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    vertrauen sie bei der reform des
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    inkludiert alle infos auf schuldrecht 20
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    22 punkt de
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    [Musik]
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    guten morgen protestcamps und klima
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    camps bestimmt schon mal gehört oder
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    davon sieht und hört man in der letzten
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    zeit sehr viel in den nachrichten in den
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    sozialen medien haben sie sich beim
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    anblick solcher bilder auch schon mal
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    gefragt wie das eigentlich ist wenn sich
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    die aktivistinnen und aktivisten nach so
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    einem langen tag des protestierens am
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    abend in ihre schlafzelte auf den nagel
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    legen übernachtungs zeltplatz
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    verkriechen das soll am nächsten tag
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    wirklich weitergeht ist das auch noch
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    von der versammlungsfreiheit geschützt
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    gehört das auch zur versammlung
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    sozusagen als protest im schlaf als
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    kollektive meinungs- und kaba im traum
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    schleichend fürs klima oder den
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    weltfrieden rechtlich war in diesem
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    bereich bislang sehr vieles umstritten
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    nun hat es mit der entscheidung des
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    monats oktober 22 ein freudiges
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    machtwort aus leipzig aber fangen wir
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    zum verständnis einen schritt weiter
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    vorne an was ist denn eigentlich noch
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    mal eine versammlung im sinne des
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    artikels 8 grundgesetz wer sagt da kenne
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    ich mich schon bestens aus er kann über
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    die strom marken im video nach vorne
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    ging im weitesten sinne wird unter einer
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    versammlung jede örtliche zusammenkunft
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    mehrerer nach herrschender meinung
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    mindestens zwei personen zur verfolgung
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    eines gemeinsamen zwecks verstanden
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    insbesondere die rechtsprechung verlangt
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    dabei dass der gemeinsam verfolgte zweck
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    die kollektive meinungsbildung und
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    äußerungen bezug auf öffentliche
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    angelegenheiten gerichtet sein muss so
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    genannter versammlungs begriff der
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    praxis spielt die musik vor allem in den
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    versammlungsgesetze da diese den schutz
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    von artikel 8 grundgesetz einfach
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    gesetzlich ausgestalten entspricht nicht
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    nur der versammlungs begriff im
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    versammlungsgesetz des bundes dem aus
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    artikel 8 auch viele der legaldefinition
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    in den inzwischen sieben landes
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    versammlungsgesetze sind hieran
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    orientiert abseits etwa der so genannten
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    spaziergänge gegen korona maßnahmen
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    haben sich in den vergangenen jahren
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    insbesondere im zuge der klimakrise etwa
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    mit v alliance for future oder auch mit
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    den g20-protesten vielfachen neue form
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    des kollektiven protest gezeigt gemeint
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    sind vor allem die eingangs bereits
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    angesprochene protest und klima camps
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    wie zum beispiel jene im und um den
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    hammer ost aber was sind denn ihre
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    protestcamps das sind kennt die
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    typischerweise an einem ort errichtet
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    werden auf den sich der protest
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    thematisch bezieht noch entscheidender
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    ist dabei die fans gehen regelmäßig über
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    mehrere tage oder noch länger in
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    einzelfällen sogar über jahre kein
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    wunder dass ich einen besonderen bedarf
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    an infrastruktur haben und da wären wir
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    auch schon mitten im thema gemeint sind
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    nicht bloß übliche sitzgelegenheiten
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    informations und imbissstände die rede
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    ist vor allem etwa auch von verpflegungs
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    und übernachtungsmöglichkeiten sowie
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    sanitäreinrichtungen inwieweit und unter
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    welchen voraussetzungen solche
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    protestcamps und vor allem ihre
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    infrastrukturellen einrichtungen von
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    artikel 8 grundgesetz geschützt werden
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    das hat das bundesverfassungsgericht
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    bislang im wesentlichen nur als
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    weitgehend ungeklärt bezeichnet auch die
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    zu infrastrukturellen einrichtungen
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    bislang ergangene entscheidung
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    insbesondere der instanzgerichte gehen
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    zuweilen sehr weit auseinander
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    weitgehend fordert er die rechtsprechung
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    jetzt bislang dass die jeweilige
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    infrastrukturelle einrichtungen einen
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    funktionalen bzw symbolischen bezug zu
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    der kollektiven meinungs- kundgabe des
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    protestcamps aufweisen muss um an dessen
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    möglichen unmittelbaren schutz durch
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    artikel 8 grundgesetz teilzuhaben wann
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    ein solcher bezug vorliegt haben die
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    richter allerdings bislang mitunter sehr
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    unterschiedlich gesehen dies betrifft
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    zum einen schon im begriff des bezuges
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    zum teil wurde insoweit die bezeichnung
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    notwendig oder gar wesens notwendig
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    verwendet werden den anderen
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    entscheidungen von einer bloßen
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    bedeutung oder andere zusammenhang
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    gesprochen wurde noch unterschiedlicher
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    holen die begriffe funktional und
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    symbolisch ausgefüllt der wohl größere
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    teil der rechtsprechung hat insoweit
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    bislang auf einen erkennbaren
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    inhaltlichen bezug der
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    infrastrukturellen einrichtungen zu der
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    kollektiven meinungs- und gab des
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    protestcamps abgestellt zum teil ließen
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    die gerichte in der sache aber auch
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    letztlich eine logistische
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    erforderlichkeit bzw einen logistischen
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    zweck genügen in diesem zuge wurde auch
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    der funktionale beziehungsweise
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    symbolische bezug teilweise um einen
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    konzeptionellen bezug ergänzt so zb vom
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    ovg nrw in der vorinstanz 20
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    entscheidungen diesem video zu finden
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    ende oktober ausgabe von 20 20
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    schließlich haben teile der
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    rechtsprechung sogar ganz auf einen
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    funktionalen bzw symbolischen bezug
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    verzichtet dieses durcheinander hat nun
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    wie gesagt das bundesverwaltungsgericht
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    mit der entscheidung des monats oktober
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    22 etwas ordnung gebracht worum ging es
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    vom 18 bis zum 29 august 2017 fand zum
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    achten mal ein klimacamp bei g in nrw
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    nahe des dortigen braunkohletagebaus
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    stadt insbesondere gegen diesen war das
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    klimacamp 2017 gericht über die tage
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    verteilt waren bis zu 6000 personen
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    gleichzeitig anwesend das camp wo
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    zahlreiche veranstaltungen zur globalen
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    klima und ressourcen gerechtigkeit an
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    etwa reden und podiumsdiskussionen ist
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    umweltschutz aktivistinnen und meldete
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    das klimacamp 2017 am 27 juli 2017 als
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    öffentliche versammlung unter freiem
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    himmel bei der zuständigen
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    versammlungsbehörde an das
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    veranstaltungskonzept sah unter anderem
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    folgendes vor durch den mehrtägigen
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    aufenthalt vor ort wird der persönliche
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    und gemeinschaftliche protest gegen die
  • 00:05:00
    zerstörung von gewachsenen ortschaften
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    umwelt und klima aufgrund des
  • 00:05:03
    braunkohletagebaus zum ausdruck gebracht
  • 00:05:05
    da bildet ein basisdemokratisches und
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    umweltverträgliches zusammenleben als
  • 00:05:10
    gegenentwurf zu der herrschenden
  • 00:05:12
    zerstörerischen verwertungslogik
  • 00:05:13
    praktiziert es gibt einen haupt
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    veranstaltungsgelände das flurstück 55
  • 00:05:18
    das mit zentralen einrichtungen des
  • 00:05:20
    klimacamps wie veranstaltungszelt einer
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    bühne und lautsprecheranlagen
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    ausgestattet ist daneben gibt es eine
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    circa 800 meter entfernte zusätzliche
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    übernachtungs fläche das frühstück 65
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    das lediglich für das aufstellen von
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    schlaf zelten sanitäreinrichtung
  • 00:05:35
    vorgesehen ist nur so können alle wie
  • 00:05:37
    gewünscht teilnehmen alternative
  • 00:05:39
    übernachtungsmöglichkeiten stehen in der
  • 00:05:41
    ländlichen regionen nicht zur verfügung
  • 00:05:43
    die zuständige versammlungsbehörde
  • 00:05:44
    bestätigte mit verfügung vom 14 august
  • 00:05:47
    2017 das klimacamp 2017 vorsorglich als
  • 00:05:50
    versammlung am 22 august 2017 er ließ
  • 00:05:54
    sich eine weitere verfügung mit der sie
  • 00:05:56
    das frühstück von 69 als versammlungs
  • 00:05:58
    fläche ablehnte das klimacamp 2017 von
  • 00:06:02
    fliege plan vom 18 bis zum 29 august
  • 00:06:04
    2017 stadt
  • 00:06:07
    hat am 14 märz 2008 sind klage beim
  • 00:06:10
    zuständigen verwaltungsgericht erhoben
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    mit der sie gerichtlich geklärt wissen
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    will dass der zeltplatz das flurstück 65
  • 00:06:17
    als versammlungs fläche ein zuordnung
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    gewesen ist plant in den kommenden
  • 00:06:21
    jahren vergleichbare veranstaltungen am
  • 00:06:23
    gleichen ort durchzuführen wie wird das
  • 00:06:25
    verwaltungsgericht entscheiden
  • 00:06:27
    das verwaltungsgericht trifft die
  • 00:06:28
    begehrte feststellung soweit die hierauf
  • 00:06:30
    gerichtete klage derart zulässig und
  • 00:06:31
    begründet ist bei der zulässigkeit
  • 00:06:33
    wollen wir nur einen kurzen blick auf
  • 00:06:34
    die stadt auf die klage art werfen diese
  • 00:06:37
    richtet sich mit blick auf paragraf 88
  • 00:06:39
    vwgo nach dem klagebegehren aber geehrt
  • 00:06:42
    die gerichtliche klärung das zelt platz
  • 00:06:44
    als versammlungs fläche einzuordnen
  • 00:06:45
    gewesen ist eine anfechtungsklage gegen
  • 00:06:48
    die verfügung vom 22 08 und 2017 die
  • 00:06:51
    einen negativen feststellungsbescheid
  • 00:06:52
    bezüglich des versammlungsrechtliche
  • 00:06:54
    schutzes des zeltplatzes darstellt kommt
  • 00:06:56
    schon deshalb nicht in betracht weil
  • 00:06:57
    sich diese mit beendigung des klimacamps
  • 00:06:59
    ende august 2017 wegen zeitablaufs
  • 00:07:02
    bereits im sinne des § 43 absatz 2 v bvg
  • 00:07:05
    erledigt hat eine gerichtliche aufhebung
  • 00:07:08
    daher nicht mehr möglich hiervon geht
  • 00:07:10
    letztlich auch das
  • 00:07:11
    bundesverwaltungsgericht aus dem es sich
  • 00:07:13
    lediglich mit der fortsetzungs
  • 00:07:14
    feststellungsklage und der
  • 00:07:16
    feststellungsklage auseinandersetzt
  • 00:07:17
    anderer ansicht ist hier etwa der
  • 00:07:19
    bayerische verwaltungsgerichtshof im
  • 00:07:21
    märz entsteht er in einem verfahren zum
  • 00:07:23
    augsburger klimacamp dass die negative
  • 00:07:25
    feststellung eines solchen bescheides
  • 00:07:27
    auch nach ende des camps für die
  • 00:07:29
    vergangenheit bezogen auf den zeitpunkt
  • 00:07:31
    des erlasses fortbestehen und insofern
  • 00:07:33
    eine belastende wirkung für die klägerin
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    falsch zu denken ist aber an eine
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    fortsetzung feststellungsklage dieser
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    könnte erreichen dass das gericht die
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    rechtswidrigkeit des erledigten
  • 00:07:42
    negativen feststellungsbescheid
  • 00:07:43
    festgestellt dies entspricht aber nicht
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    dem begehren der a dies ist vielmehr
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    allgemein auf die feststellung berichtet
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    dass der zeltplatz teil einer
  • 00:07:51
    versammlung war die rechtswidrigkeit des
  • 00:07:53
    negativen feststellungsbescheid ist
  • 00:07:54
    könnte sich schließlich auch aus anderen
  • 00:07:56
    gründen ergeben nicht nur daraus dass
  • 00:07:58
    die versammlungsbehörde den zeltplatz
  • 00:07:59
    möglicherweise zu unrecht nicht als
  • 00:08:01
    versammlungs teil akzeptiert hat der
  • 00:08:03
    bescheid könnte etwa bereits mangels
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    vorliegens einer ermächtigungsgrundlage
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    rechtswidrig seien dies hätte das
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    verwaltungsgericht im rahmen einer
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    fortsetzung feststellungsklage vorrangig
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    zu klären das bundesverwaltungsgericht
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    brauchte diese frage der zugrunde
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    liegende entscheidung zwar nicht zu
  • 00:08:15
    klären er achtete die
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    ermächtigungsgrundlage jedenfalls als
  • 00:08:18
    nicht ohne weiteres ersichtlich der
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    bayerische verwaltungsgerichtshof etwa
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    sieht in der schon erwähnten
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    entscheidung zum augsburger klima kennt
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    die ermächtigungsgrundlage hierfür im
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    wege der teleologische auslegung im
  • 00:08:28
    paragrafen 14 und 15 des
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    versammlungsgesetzes bzw den
  • 00:08:32
    entsprechenden normen des landes
  • 00:08:33
    versammlungsgesetz es zur anmeldung und
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    zu behördlichen beschränkung von
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    versammlungen da diese auf tatbestand
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    seite an das vorliegen einer versammlung
  • 00:08:40
    anknüpfen würden sie voraussetzen dass
  • 00:08:41
    die versammlungsbehörde die versammlungs
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    eigenschaft einer angezeigten
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    versammlung prüfen und verbindlich
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    feststellen darf da die arge jedenfalls
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    mit der fortsetzungs feststellungsklage
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    nicht sicher eine antwort auf ihre frage
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    erhält ob der zeltplatz denn nun teil
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    einer versammlung war oder eben nicht
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    kann sie dies allein mit der allgemeinen
  • 00:08:56
    feststellungsklage erreichen das
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    bundesverwaltungsgericht ihre
  • 00:08:59
    standhaftigkeit und zulässigkeit den
  • 00:09:01
    übrigen begründet hat erfahren sie in
  • 00:09:02
    der oktoberausgabe der eu 2022 an seite
  • 00:09:05
    648 werfen wir einen blick auf die
  • 00:09:07
    begründetheit die positive
  • 00:09:09
    feststellungsklage ist begründet wenn
  • 00:09:11
    der streitige rechtsverhältnis besteht
  • 00:09:12
    so weit so klar übersetzt auf unseren
  • 00:09:15
    fall heißt das die klage der a ist
  • 00:09:16
    begründet wenn der zeltplatz als teil
  • 00:09:18
    des klimacamps 2017 von dessen
  • 00:09:20
    unmittelbaren schutz durch artikel 8
  • 00:09:22
    grundgesetz und dem versammlungsgesetz
  • 00:09:23
    mit umfasst war nach dem
  • 00:09:25
    bundesverwaltungsgericht einfach die
  • 00:09:26
    prüfung in zwei schritten ist das
  • 00:09:28
    klimacamp 2017 als solches überhaupt
  • 00:09:30
    eine versammlung wenn ja ist auch der
  • 00:09:33
    zeltplatz von dessen unmittelbaren
  • 00:09:35
    schutz mit umfasst ist das klimacamp
  • 00:09:38
    2017 also eine versammlung wir erinnern
  • 00:09:41
    uns eine versammlung ist nach dem
  • 00:09:42
    verständnis der rechtsprechung eine
  • 00:09:44
    örtliche zusammenkunft mehrerer personen
  • 00:09:46
    zu gemeinschaftlichen auf die teilhabe
  • 00:09:48
    an der öffentlichen meinungsbildung
  • 00:09:49
    gerichteten erwartungen oder kundgebung
  • 00:09:51
    zwar entspricht ein solches klima wie
  • 00:09:53
    schon gesagt nicht der klassische
  • 00:09:55
    idealtypischen arte gemeinsamen
  • 00:09:57
    meinungsbildung und kundgabe versammlung
  • 00:09:59
    meint aber eben nicht nur herkömmliche
  • 00:10:01
    form von veranstaltungen auf den
  • 00:10:03
    argumentiert und gestritten hier meinung
  • 00:10:05
    können auch auf vielfältigen anderen
  • 00:10:06
    wegen sogar nonverbal kollektiv zum
  • 00:10:08
    ausdruck gebracht werden das
  • 00:10:10
    bundesverwaltungsgericht hält noch mal
  • 00:10:11
    ausdrücklich fest dass der versammlungs
  • 00:10:13
    begriff offen für fortschreibung ist
  • 00:10:15
    daher kommt im grundsatz auch die form
  • 00:10:17
    des hier vorliegenden protest bzw x
  • 00:10:20
    games als versammlung in betracht zu
  • 00:10:22
    berücksichtigen ist aber dass es neben
  • 00:10:23
    den eigentlichen protestveranstaltung
  • 00:10:25
    auf der veranstaltungsfläche auch
  • 00:10:26
    bereiche gab die nur die übernachtung
  • 00:10:28
    gedient haben nach der rechtsprechung
  • 00:10:30
    ist bei einer sogenannten gemischten
  • 00:10:31
    veranstaltung die sowohl elemente
  • 00:10:33
    enthält die auf eine teilhabe an der
  • 00:10:35
    öffentlichen meinungsbildung berichtet
  • 00:10:36
    sind als auch solche die dies nicht sind
  • 00:10:38
    entscheiden die veranstaltung ihrem
  • 00:10:39
    gesamt gepräge nach einer versammlung
  • 00:10:41
    nach dem bundesverwaltungsgericht waren
  • 00:10:43
    hier daher neben dem eigentlichen
  • 00:10:45
    veranstaltungsgelände dem flurstück 55
  • 00:10:47
    auch die reihe übernachtungs pflicht
  • 00:10:49
    also auch das frühstück 65 infektionen
  • 00:10:51
    weil diese insgesamt eine räumliche
  • 00:10:53
    einheit gebildet haben die aktivitäten
  • 00:10:55
    auf der veranstaltungsfläche am ort des
  • 00:10:56
    braunkohletagebaus waren auf einen
  • 00:10:58
    protest gegen die dadurch verursachte
  • 00:11:00
    umwelt und klimazerstörung gerichtet
  • 00:11:02
    nach dem bundesverwaltungsgericht war
  • 00:11:03
    dieser teil nach objektiven verständnis
  • 00:11:06
    im gesamtkonzept der aa für das gesamt
  • 00:11:08
    träger des klimacamps 2017 entscheidend
  • 00:11:10
    dieser vorwiegende zweck wurde nicht in
  • 00:11:13
    beachtlicher weise durch die bloß
  • 00:11:14
    untergeordneten übernachtungs flächen
  • 00:11:15
    beeinträchtigt der meinungs- bezogene
  • 00:11:17
    zweck hat damit überwogen zu klären
  • 00:11:20
    bleibt noch ob und gegebenenfalls wie
  • 00:11:21
    sich die dauer des klimacamps 2017 von
  • 00:11:24
    mehreren tagen auf dem versammlungs
  • 00:11:25
    charakter auswirkt nach dem
  • 00:11:27
    bundesverwaltungsgericht folgt aus dem
  • 00:11:29
    selbstbestimmungsrecht aus artikel 8
  • 00:11:30
    grundgesetz bezüglich ort zeitpunkt art
  • 00:11:33
    und inhalt der versammlung auch das
  • 00:11:35
    recht über deren dauer zu bestimmen im
  • 00:11:37
    grundsatz gibt es daher keine zeitlichen
  • 00:11:39
    höchstgrenzen für versammlungen längere
  • 00:11:41
    dauer eines protestcamps damit
  • 00:11:42
    grundsätzlich umschifft anders kann dies
  • 00:11:44
    nach dem bundesverwaltungsgericht bei
  • 00:11:46
    einer extrem langen dauer der vielen
  • 00:11:48
    monaten oder gar jahren seien bei dauer
  • 00:11:50
    veranstaltungen wie protestcamps ist
  • 00:11:51
    aber jedenfalls erforderlich dass sich
  • 00:11:53
    der meinungs- bezogene kommunikative
  • 00:11:55
    zweck nach der gesamtkonzeption auf die
  • 00:11:57
    gesamte voraussichtliche dauer bezieht
  • 00:11:59
    das klima kennt 2017 liegen mit zwölf
  • 00:12:02
    tagen nicht über einen extrem langen
  • 00:12:03
    zeitraum auf waren die aktivitäten nach
  • 00:12:05
    dem gesamtkonzept während der gesamten
  • 00:12:07
    dauer den protest gegen den
  • 00:12:09
    braunkohletagebau ag die klima und
  • 00:12:11
    umweltzerstörung sowie auf die
  • 00:12:12
    durchgehende praktizierung eines
  • 00:12:14
    umweltverträglichen zusammenlebens
  • 00:12:15
    gerichtet auch die dauer des klimacamps
  • 00:12:17
    2017 in der daher nichts an der
  • 00:12:19
    versammlung leidenschaft
  • 00:12:20
    anders war es nach auffassung des ovg
  • 00:12:23
    nrw etwa beim für mitte juli geplanten
  • 00:12:25
    junioren move in mönchengladbach nach
  • 00:12:27
    dem ovg waren dort nach dem gesamt
  • 00:12:28
    gepräge der musik und tanz charakter
  • 00:12:30
    dominierend dort kam auch ein aspekt zum
  • 00:12:32
    tragen der bereits in der entscheidung
  • 00:12:33
    des bundesverwaltungsgericht zur
  • 00:12:35
    fuckparade bedeutung erlangte bei der
  • 00:12:37
    beurteilung ob es sich bei einer
  • 00:12:38
    gemischten veranstaltung ihrem
  • 00:12:39
    gesamtbeträge nach um eine versammlung
  • 00:12:41
    handelt oder nicht sind solche elemente
  • 00:12:43
    zu vernachlässigen die aufsicht eines
  • 00:12:45
    durchschnittlichen betrachters erkennen
  • 00:12:46
    war nur vorgeschoben sind und den schutz
  • 00:12:48
    der versammlungsfreiheit beanspruchen zu
  • 00:12:49
    können so das ovg nrw im falle des
  • 00:12:52
    junioren muss eine nachträgliche
  • 00:12:54
    ergänzung des ursprünglich angezeigten
  • 00:12:55
    veranstaltung durch eine auftakt und
  • 00:12:58
    zwischenkundgebung lediglich als
  • 00:12:59
    situation angepasste anreicherung der
  • 00:13:01
    veranstaltung mit meinungs- bezogenen
  • 00:13:03
    elementen an aber zurück zum klima kennt
  • 00:13:05
    2017 im zweiten schritt ist nun zu
  • 00:13:08
    prüfen ob das zeltlager als teil des
  • 00:13:10
    klimacamps 2017 von dessen schutz
  • 00:13:12
    umfasst es ist eine infrastrukturelle
  • 00:13:14
    einrichtungen wie hier der zeltplatz der
  • 00:13:16
    lediglich dem schlafen dient nicht
  • 00:13:17
    bereits selbst ausdruck der
  • 00:13:19
    meinungsbildung und kundgabe kann sie
  • 00:13:20
    nach dem bundesverwaltungsgericht
  • 00:13:22
    gleichwohl auf zwei wegen von
  • 00:13:24
    unheilbaren schutz des protestcamps
  • 00:13:25
    durch artikel 8 grundgesetz mit umfasst
  • 00:13:27
    sein und zwar wenn sie entweder einen
  • 00:13:29
    inhaltlichen bezug zu der mit dem
  • 00:13:31
    protestcamp bezwecken meinungs- kundgabe
  • 00:13:32
    aufweist oder für das konkrete camp
  • 00:13:34
    logistisch erforderlich die moral nicht
  • 00:13:36
    zuzurechnen ist der sache nach reiht
  • 00:13:38
    sich das bundesverwaltungsgericht damit
  • 00:13:40
    bei den eher großzügigen auffassungen
  • 00:13:41
    innerhalb der bisherigen rechtsprechung
  • 00:13:42
    ein es hat sich jetzt war nur auf
  • 00:13:45
    infrastruktureinrichtungen von
  • 00:13:46
    protestcamps bezogen die voraussetzungen
  • 00:13:48
    dürften aber auf andere logistisch
  • 00:13:50
    ebenso aufwändige dauer versammlung
  • 00:13:51
    übertragbar sein wann ein solcher
  • 00:13:54
    inhaltlicher bezug vorliegt erläutert
  • 00:13:55
    das bundesverwaltungsgericht nicht
  • 00:13:57
    weiter nur das ist im ergebnis dem auch
  • 00:13:59
    bereits vom bundesverfassungsgericht in
  • 00:14:00
    einer entscheidung von ende juni 2014
  • 00:14:02
    anerkannten kriterien entspricht ich war
  • 00:14:05
    das nämlich auf einen inhaltlich
  • 00:14:06
    hinreichende zusammenhang abgestellt und
  • 00:14:08
    in anderen versammlungs form genutzte
  • 00:14:09
    mikrofon und lautsprecher im
  • 00:14:11
    unmittelbaren schutz bereich von artikel
  • 00:14:12
    8 grundgesetz einzubeziehen als weitere
  • 00:14:15
    beispiele hierfür können etwa bühnen
  • 00:14:17
    diskussions zeit oder paar weniger aus
  • 00:14:18
    dieser meinung kabel die in betracht
  • 00:14:20
    kommt aber die reine übernachtung fläche
  • 00:14:22
    auf dem flurstück 65 weist jedenfalls
  • 00:14:24
    keine inhaltliche verknüpfung mit der
  • 00:14:26
    konkreten meinungs- kundgabe des
  • 00:14:27
    klimacamps 2017 auf ist hingegen gerade
  • 00:14:30
    das campen oder das verschlafen wie in
  • 00:14:32
    den slogan wir kämpfen bis er handelt
  • 00:14:34
    oder klimakrise nicht verschlafen selbst
  • 00:14:36
    teil des mottos der veranstaltung kann
  • 00:14:38
    auch darin eine versammlung spezifische
  • 00:14:40
    funktion bzw eine inhaltlich
  • 00:14:42
    symbolischer bezug gesehen werden diese
  • 00:14:44
    nahmen etwa der bayerische
  • 00:14:45
    verwaltungsgerichtshof in der
  • 00:14:46
    entscheidung zum aus china kämen das ovg
  • 00:14:48
    bremen zu einem protest camp auf dem
  • 00:14:50
    bremer gras markt im frühjahr 20 21 an
  • 00:14:52
    schauen wir uns die zweite ein
  • 00:14:53
    beziehungs möglichkeit etwas näher an
  • 00:14:55
    den aktionen infrastruktur schutz durch
  • 00:14:58
    die zweite alternative das
  • 00:14:59
    bundesverwaltungsgericht in dieser
  • 00:15:00
    entscheidung einige stimmen aus der
  • 00:15:02
    literatur folgend ausdrücklich anerkannt
  • 00:15:04
    um nicht die einordnung des protestcamps
  • 00:15:06
    also darauf war samuel laufen zu lassen
  • 00:15:08
    aber was meinen diese beiden vor
  • 00:15:09
    aussetzung die logistische
  • 00:15:10
    erforderlichkeit liegt nach dem
  • 00:15:12
    bundesverwaltungsgericht vor dass
  • 00:15:13
    konkrete camp ohne die infrastrukturelle
  • 00:15:15
    einrichtungen nicht veranstaltet werden
  • 00:15:17
    könnte ihre räumliche zurechenbarkeit
  • 00:15:19
    zum campen mit einem qualifizierten
  • 00:15:20
    räumlichen zusammenhang näher
  • 00:15:22
    umschrieben nach dem
  • 00:15:23
    bundesverwaltungsgericht haben hier
  • 00:15:25
    sämtliche flächen des klimacamps 2017
  • 00:15:27
    das heißt veranstaltungsfläche wie auch
  • 00:15:29
    zeltplatz nach verständiger würdigung
  • 00:15:31
    eine räumliche einheit gebildet trotz
  • 00:15:33
    der entfernung von 800 metern vom
  • 00:15:35
    eigentlichen veranstaltungsgelände war
  • 00:15:36
    der zeltplatz diesem damit noch räumlich
  • 00:15:38
    zuzurechnen die durchführung des
  • 00:15:40
    klimacamps 2017 aber auch von dem
  • 00:15:42
    zeltplatz als übernachtungsmöglichkeit
  • 00:15:44
    mit sanitäreinrichtungen abhängig
  • 00:15:45
    alternative unterbringungsmöglichkeiten
  • 00:15:46
    für so viele menschen waren in der
  • 00:15:48
    ländlichen region bei gehen nicht
  • 00:15:50
    gegeben das klimacamp 2017 hätte daher
  • 00:15:52
    ohne den zeltplatz nicht stattfinden
  • 00:15:54
    können es war also auch logistisch
  • 00:15:56
    erforderlich so ist der zeltplatz auf
  • 00:15:58
    diesem wege von unmittelbaren schutz des
  • 00:16:00
    klimacamps 2017 mit umfasst das
  • 00:16:02
    verwaltungsgericht wird die nach
  • 00:16:03
    feststellen dass die übernachtungs
  • 00:16:05
    fläche teil der durch artikel 8
  • 00:16:06
    grundgesetz und dem versammlungsgesetz
  • 00:16:08
    geschützten versammlung war das ovg
  • 00:16:10
    hamburg im august davon aus dass es
  • 00:16:12
    sogar in der großstadt hamburg zur
  • 00:16:13
    durchführung des klimacamps im hamburger
  • 00:16:15
    stadtpark logistisch erforderlich
  • 00:16:17
    gewesen sei eine einfache
  • 00:16:18
    unterbringungsmöglichkeit in zelten
  • 00:16:20
    direkt vor ort vorzuhalten die
  • 00:16:21
    maßgeblichen themen des hamburger
  • 00:16:23
    klimacamps die aktuelle energie- und
  • 00:16:24
    klimapolitik sowie die geplanten lng
  • 00:16:26
    terminals in hamburg und norddeutschland
  • 00:16:28
    hätten erst seit kurzem insbesondere
  • 00:16:30
    wegen des ukraine krieges und der
  • 00:16:31
    sanktionen gegen russland besonders im
  • 00:16:32
    fokus der öffentlichkeit gestanden da
  • 00:16:34
    ist für viele die sich erst kurzfristig
  • 00:16:36
    zur teilnahme entschlossen hätten gerade
  • 00:16:38
    in der sommer- und urlaubszeit nicht
  • 00:16:39
    möglich gewesen sich um eine verfügbare
  • 00:16:41
    und auch für das primär angesprochene
  • 00:16:43
    publikum bezahlbare unterkunft in oder
  • 00:16:45
    um hamburg zu kümmern das
  • 00:16:47
    bundesverwaltungsgericht hat
  • 00:16:48
    klargestellt dass durch die logistische
  • 00:16:49
    erforderlichkeit und die räumliche
  • 00:16:51
    zurechenbarkeit ausgeschlossen ist dass
  • 00:16:53
    infrastruktur vom unmittelbaren schutz
  • 00:16:54
    eines protestcamps umfasst wird die nur
  • 00:16:56
    der behebung von personen dient die an
  • 00:16:58
    einer weiteren versammlung teilnehmen
  • 00:17:00
    wollen die also außerhalb des konkreten
  • 00:17:02
    kern stattfinden eine solche
  • 00:17:03
    infrastruktur kann ähnlich der anreise
  • 00:17:05
    allenfalls von der wirkung dieser
  • 00:17:06
    anleitung versammlung erfasst seien so
  • 00:17:08
    war es etwa im fall des tornado tiefflug
  • 00:17:10
    über einen demonstranten camp im
  • 00:17:12
    nachbarort von heiligendamm während des
  • 00:17:13
    g8 treffens 2007 nachzulesen in der
  • 00:17:16
    april-ausgabe der eu von 2008 zehnter
  • 00:17:18
    diese unterscheidung kommt auch noch an
  • 00:17:20
    anderer stelle zu fragen wird eine
  • 00:17:21
    infrastrukturelle einrichtung als solche
  • 00:17:23
    bereits nach den eltern voraussetzungen
  • 00:17:25
    von dem unmittelbaren schutz protest
  • 00:17:26
    ganz aus artikel 8 grundgesetz erfasst
  • 00:17:28
    ist die grundsätzlich auch von der
  • 00:17:29
    sperrwirkung bzw der sogenannten polizei
  • 00:17:32
    festigkeit sowie von der konzentrations
  • 00:17:34
    wirkung des versammlungsrechts mit
  • 00:17:35
    erfasst auch behördliche maßnahmen gegen
  • 00:17:37
    die infrastruktureinrichtungen zur
  • 00:17:38
    abwehr versammlungs spezifischer
  • 00:17:39
    gefahren können dann nur auf das
  • 00:17:41
    versammlungsrecht gestützt werden und
  • 00:17:42
    etwaige erlaubnispflicht nach anderen
  • 00:17:44
    rechts regime wie nachdem straßen und
  • 00:17:46
    wege recht sind grundsätzlich
  • 00:17:47
    suspendiert wird eine infrastrukturelle
  • 00:17:49
    einrichtungen hingegen bloß von den four
  • 00:17:51
    wirkungen des artikels 8 erfasst ist das
  • 00:17:53
    allgemeine oder sonstige polizei und
  • 00:17:55
    ordnungsrecht grundsätzlich anwendbar
  • 00:17:57
    mit der rechtlichen einordnung
  • 00:17:58
    infrastrukturelle einrichtungen hänge
  • 00:18:00
    also viele andere fragen zusammen
  • 00:18:01
    dementsprechend vielfältig sind auch die
  • 00:18:03
    möglichen klausur gestaltung hierzu
  • 00:18:04
    einige der hier angesprochenen fragen
  • 00:18:06
    könnten etwa im rahmen einer
  • 00:18:08
    verfassungsbeschwerde zu prüfen sein
  • 00:18:09
    tausende aufhänger könnte auch eine
  • 00:18:11
    klage vor dem verwaltungsgericht gegen
  • 00:18:12
    eine behördliche maßnahme gegen
  • 00:18:14
    infrastrukturelle einrichtungen seien
  • 00:18:16
    das bundesverwaltungsgericht hat
  • 00:18:17
    jedenfalls vorläufig ein wenig klarheit
  • 00:18:19
    zu diesem themenkomplex geschaffen das
  • 00:18:21
    letzte wort hierzu wird jedoch
  • 00:18:22
    sicherlich vielleicht auch in nächster
  • 00:18:24
    zukunft aus karlsruhe kommen viel erfolg
  • 00:18:26
    beim examen und bis zum nächsten mal
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